Die bezirklichen Musikschulen sind im Berliner Schulgesetz unter § 124 festgeschrieben. Dem dort beschriebenen Bildungsauftrag können sie jedoch kaum qualifiziert nachkommen. Es fehlt an festangestelltem Personal! Etwa 93 Prozent aller Berliner Musikschullehrkräfte arbeiten auf Honorarbasis: Nur ca. 7 Prozent sind fest angestellt. Im bundesweiten Durchschnitt liegt die Festanstellungsquote 10mal höher.