Musikschullehrkräfte in Regelschulen
Rechtliche Bewertung von Problemen
Vor allem in Zusammenhang mit JeKi (»Jedem Kind ein Instrument«) sind zahlreiche Rechtsprobleme für Musikschullehrerkräfte aufgetreten, zu denen der Landesfachgrupüpenvorstand Musik in NRW nachfolgend Stellung bezieht. Ähnliche Probleme bestehen beim Einsatz im Rahmen des sogenannten »Monheimer-Modells«.
So ist es rechtlich z. B. unzulässig, fest angestellte Kräfte für diese Projekte bei dem gleichen Arbeitgeber mit Honorarverträgen zu beschäftigen.
Vieles ist bei der Bewertung abhängig vom konkreten Arbeitsvertrag, ob Teil- oder Vollzeitbeschäftigung vorliegt, ob die Musikschule dem Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsrecht unterliegt usw. Insofern muss jeder Einzelfall vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung genau geprüft werden.
Die Hinweise, insbesondere zu
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Verpflichtung zum Einsatz in Regelschulen
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Geteilte Dienste
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Fahrzeiten zwischen den Unterrichtsorten
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Fahrtkosten
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Fortbildung
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Mitbestimmung
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